Ermittlung des langfristigen Kapazitätsbedarfs im Marktgebiet NetConnect Germany nach §17 (GasNZV)
Die Fernleitungsnetzbetreiber in Deutschland sind nach §17 der Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) verpflichtet, marktgebietsweit, jährlich zum 1. April den langfristigen Kapazitätsbedarf in einem netzbetreiberübergreifenden, transparenten und diskriminierungsfreien Verfahren zu ermitteln und auf ihrer Webseite zu veröffentlichen.
Gemeinsam mit ihren Partnern im Marktgebiet „NetConnect Germany“, namentlich bayernets GmbH, Eni Gas Transport Deutschland S.p.A., GRTgaz Deutschland GmbH, GVS Netz GmbH und Open Grid Europe GmbH, kommt die Thyssengas GmbH dieser Verpflichtung nach.
Langfristige Kapazitätsbedarfsermittlung nach §17, GasNZV (PDF | 11.3 MB)
