Anpassung der Kapazitätsprodukte an Einspeisepunkten aufgrund der zum 01. April 2011 gesetzlich umzusetzenden Markgebietszusammenlegung

Wie alle anderen deutschen Fernleitungsnetzbetreiber sind auch wir als Thyssengas GmbH nach § 21 Abs. 1 GasNZV verpflichtet, bis zum 01. April 2011 die Marktgebiete für H-Gas auf höchstens zwei und für L-Gas auf höchstens eins zu reduzieren. Aus diesem Grunde beabsichtigen wir, die Thyssengas-Marktgebiete H-Gas und L-Gas zum 01. April 2011 in die Marktgebietskooperation der NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG) einzubringen. Sie als unser Transportkunde erhalten dann die Möglichkeit Deutschlands größtes gasbeschaffenheitsübergreifendes Marktgebiet zu nutzen und den unmittelbaren Zugang zu einem der liquidesten Handelspunkte in Europa zu realisieren.

Mit dieser neuen Marktgebietskooperation stellen sich aber auch neue technische Anforderungen an das jetzige Thyssengas-Fernleitungsnetz. Um für Sie auch weiterhin die von Ihnen gewohnte und gesetzlich geforderte Versorgungssicherheit und Netzstabilität sowie die bisherige Leistungsfähigkeit des Thyssengas-Fernleitungsnetzes im Rahmen der neuen Marktgebietskooperation zu gewährleisten, ist die Einführung von last- und damit temperaturabhängigen Nutzungseinschränkungen für die an Thyssengas-Einspeisepunkten bestehenden festen Kapazitäten unabdingbar. Zum 01. April 2011 passen wir deshalb für sämtliche an den Einspeisepunkten des Thyssengas-Fernleitungsnetzes buchbaren festen Kapazitäten die Produktbeschreibung nach § 60 Abs. 4 unserer allgemeinen Netzzugangsbedingungen (NZB) sowie § 2 der ergänzenden Netzzugangsbedingungen (Anlage NZB 3) entsprechend an die neuen technischen Anforderungen im Rahmen der Marktgebietskooperation an.

Im Einzelnen handelt es sich um die Einspeisepunkte:

  • Bocholtz - Vetschau
  • Broichweiden Süd
  • Emden
  • Emsbüren
  • Epe - (UGS-E) I
  • Epe - III (UGS-E)
  • Emlichheim - Kalle - 1 (UGS-E)
  • Lichtenbusch
  • Xanten - 1 (UGS-E)
  • Zevenaar

Bei den eingeführten last- und damit temperaturabhängigen Nutzungseinschränkungen handelt es sich um die Umwandlung der bisher uneingeschränkt festen frei zuordenbaren Kapazitäten in lastabhängig feste frei zuordenbare Kapazitäten. Die Nutzbarkeit dieser Kapazitäten ist kollektiv auf die jeweilige Abgabe in den bestehenden Thyssengas-H-Gas-Netzen bzw. Thyssengas-L-Gas-Netzen beschränkt und unterscheidet sich hinsichtlich der kollektiven gleichzeitigen Nutzbarkeit aller Kapazitäten nicht vom Status quo, da dies der bisherigen Abgabe der entsprechenden Marktgebiete entspricht. Die lastabhängige und damit temperaturabhängige Beschränkung dient der Vermeidung einer Überspeisung der Thyssengas-Netze, die durch die Vergrößerung der Zuordnungsmöglichkeiten in Bilanzkreisen im vergrößerten Marktgebiet NCG entstehen kann und ermöglicht die Aufrechterhaltung der freien Zuordenbarkeit aller derzeit frei zuordenbaren Einspeisekapazitäten bei Beibehaltung der absoluten Höhe.

Im Falle einer physischen Überspeisung der Thyssengas-Netze, die nicht durch den Einsatz von Regelenergie innerhalb des Thyssengas-Netzes aufgefangen werden kann, werden alle physischen Einspeisekapazitäten in das Thyssengas-Netz ratierlich solange gekürzt, bis die Überspeisung beseitigt ist. Dieser Prozess wird bei erneuter Überspeisung aufgrund von Renominierungen im Bedarfsfall wiederholt. In der Konsequenz verbleibt für alle Einspeisekapazitäten eine minimale gesicherte und temperaturabhängige Nutzbarkeit, die auf dem den Einspeisekapazitäten zugeordneten spezifischen Lastanteil der Thyssengas-H-Gas-Netze und Thyssengas-L-Gas-Netze basiert und im Internet aktualisiert dargestellt wird. Eine Kürzung von Kapazitäten aufgrund von Thyssengas-netzinternen Engpässen erfolgt nicht, da das Netz der Thyssengas im Rahmen der buchbaren Kapazitäten engpassfrei ist.

Wir möchten darauf hinwiesen, dass dieses Vorgehen von der Bundesnetzagentur begleitet und - wie dem Schreiben der Bundesnetzagentur zu entnehmen ist - unterstützt wird.

Schreiben der Bundesnetzagentur (PDF | 74 KB)

Bis zu einer Veröffentlichung auf der Thyssengas Homepage stellt Thyssengas registrierten Transportkunden auf Nachfrage per E-Mail stündlich aktuelle Informationen über den jeweiligen Netzstatus und das Aufnahmevermögen des Thyssengas H-Gas Netzes zur Verfügung. Zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an eesy[at]thyssengas.com.

Diese Informationen spiegeln die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung in den Systemen der Thyssengas vorliegenden Daten wider. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt durch automatische Datenverarbeitung nach der abgelaufenen Stunde.

Die Güte der Prognose des Aufnahmevermögens des Thyssengas-Netzes wird im Wesentlichen durch die Güte der Temperaturprognose und die im Zeitpunkt der Erstellung der Informationen vorliegenden (Re-)Nominierungen bestimmt. Daher können auch Kürzungen ausgesprochen werden, wenn die veröffentlichten Daten noch ein Aufnahmevermögen des Netzes ausweisen.

Thyssengas übernimmt keine Haftung, Gewähr oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität der veröffentlichten Daten. Haftungsansprüche gegen Thyssengas aus der Nutzung oder Nichtnutzung der veröffentlichten Daten sind ausgeschlossen. Bei den veröffentlichten Informationen handelt es sich um Daten, die von Thyssengas allein zu Netzsteuerungszwecken verwendet werden.

Für die Vergangenheit -01.10.2009 – 01.04.2011- stellen wir ihnen zu besseren Disposition die Aufnahmefähigkeit des Thyssengas H-Gas Netzes zur Verfügung. Dabei handelt es sich um den Saldo aus Einspeisenominierung, Ausspeisenominierung und Einspeisungen aus  Nominierungsersatzverfahren.

Aufnahmefähigkeit, Thyssengas H-Gas Netz (XLS | 114 KB)