Biogas-Umlage für Thyssengas H-Gas und Thyssengas L-Gas

Gemäß der Kooperationsvereinbarung Gas III (KoV III), Anlage 4 „Regelungen Biogas zwischen Netzbetreibern - Leitfaden zur Kostenwälzung Biogas (Übergangslösung)", veröffentlicht die Thyssengas GmbH die Höhe der Biogas-Umlage für die Marktgebiete Thyssengas H-Gas und Thyssengas L-Gas. Deren Höhe wird u.a. bestimmt nach den prognostizierten Biogas-Kosten im eigenen, marktgebietsaufspannenden Netz, den übermittelten prognostizierten Kosten der nachgelagerten Netzbetreiber im Marktgebiet sowie vermiedenen Netzentgelten gemäß § 20a GasNEV.

Die Netzentgelte der Thyssengas GmbH an den Netzkopplungspunkten zu nachgelagerten Netzen und Netzanschlusspunkten zu Letztverbrauchern erhöhen sich ab dem 01.01.2009 um den spezifisch ermittelten und veröffentlichten Biogas-Wälzungsbetrag. Ausspeisepunkte zu Speichern, Marktgebietsübergangs- und Grenzübergangspunkte sind gem. KoV III, Anlage 4 von der Biogas-Umlage befreit.

Die Biogas-Umlage für die aktuelle Umlageperiode beträgt:

  • Biogas-Umlage Thyssengas H-Gas: 0,05 €/(kWh/h)/a
  • Biogas-Umlage Thyssengas L-Gas: 0,15 €/(kWh/h)/a

Die aktuelle Umlageperiode umfasst den Zeitraum 01.01.2010 bis 01.01.2011.

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