Biogas-Umlage für Thyssengas H-Gas und Thyssengas L-Gas
Gemäß der Kooperationsvereinbarung Gas III (KoV III), Anlage 4 „Regelungen Biogas zwischen Netzbetreibern - Leitfaden zur Kostenwälzung Biogas (Übergangslösung)", veröffentlicht die Thyssengas GmbH die Höhe der Biogas-Umlage für die Marktgebiete Thyssengas H-Gas und Thyssengas L-Gas. Deren Höhe wird u.a. bestimmt nach den prognostizierten Biogas-Kosten im eigenen, marktgebietsaufspannenden Netz, den übermittelten prognostizierten Kosten der nachgelagerten Netzbetreiber im Marktgebiet sowie vermiedenen Netzentgelten gemäß § 20a GasNEV.
Die Netzentgelte der Thyssengas GmbH an den Netzkopplungspunkten zu nachgelagerten Netzen und Netzanschlusspunkten zu Letztverbrauchern erhöhen sich um den spezifisch ermittelten und veröffentlichten Biogas-Wälzungsbetrag. Ausspeisepunkte zu Speichern, Marktgebietsübergangs- und Grenzübergangspunkte sind gem. KoV III, Anlage 4 von der Biogas-Umlage befreit.
Die Biogas-Umlage für das Kalenderjahr 2011 beträgt:
- Biogas-Umlage Thyssengas H-Gas: 0,20 €/(kWh/h)/a
- Biogas-Umlage Thyssengas L-Gas: 0,11 €/(kWh/h)/a
Zum 01.04.2011 hat die Thyssengas GmbH Ihre Marktgebiete in das qualitätsübergreifende Marktgebiet der NetConnect Germany GmbH & Co KG eingebracht. Vor dem Hintergrund, dass eine unterjährige Entgeltanpassung grundsätzlich nicht vorgesehen ist, behält die Thyssengas GmbH die Biogas-Umlagen zunächst bis zum 31.12.2011 bei bevor die Kooperationspartner dann eine einheitliche Biogas-Umlage erheben werden.
Veröffentlichung des einheitlichen spezifischen Biogas-Wälzungsbetrages im Marktgebiet NetConnect Germany (NCG) für 2012
Gemäß § 7 der Kooperationsvereinbarung zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen in der Änderungsfassung vom 30. Juli 2011 (KoV IV) werden Kosten gemäß § 20 b GasNEV, die bei Netzbetreibern im Zusammenhang mit der Biogaseinspeisung entstehen über alle Netze des Marktgebietes gewälzt. Innerhalb des Marktgebietes erfolgt die Wälzung beginnend bei den marktgebietsaufspannenden Netzbetreibern bayernets, Eni Gastransport Deutschland, GRTgaz Deutschland, GVS Netz, Open Grid Europe und Thyssengas. Diese wälzen die Kosten gemäß den Regelungen der KoV IV über den spezifischen Biogas-Wälzungsbetrag auf die relevanten Ausspeisepunkte Ihrer marktgebietsaufspannenden Netze.
Thyssengas veröffentlicht den im Marktgebiet NCG einheitlich gültigen spezifischen Biogas-Wälzungsbetrag. Dieser beträgt im Kalenderjahr 2012 im NCG Marktgebiet 0,17 €/(kWh/h)/a und wird zusätzlich zu den Netzentgelten der Ausspeisepunkte zu direkt angeschlossenen Letztverbrauchern sowie unmittelbar nachgelagerten Netzbetreibern der Thyssengas erhoben. Ausspeisepunkte zu Speichern, Grenzübergangs- und Marktgebietsübergangspunkte werden gemäß gemäß § 7 KoV IV nicht berücksichtigt.
